Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der VOLTWHEELS GmbH („VOLTWHEELS“) und ihren Kunden über den Verkauf, die Reparatur, Wartung und Servicierung von E-Bikes, E-Mopeds, E-Motorrädern sowie Zubehör, Ersatzteilen und Akkus.
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des ABGB, KSchG und VGG. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von VOLTWHEELS.
Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Kaufpreis bzw. das Entgelt für Reparatur- und Serviceleistungen ist grundsätzlich bei Übergabe bzw. Abholung vollständig fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt verkaufte Ware im Eigentum von VOLTWHEELS.
Reparatur- und Servicearbeiten werden entsprechend dem erteilten Auftrag und nach fachlichen Standards durchgeführt.
Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass zusätzliche, bei Auftragserteilung nicht erkennbare Arbeiten erforderlich oder zweckmäßig sind, wird VOLTWHEELS den Kunden bei wesentlichen Mehrkosten vor deren Durchführung informieren und dessen Zustimmung einholen.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags kostenpflichtig, wird der Kunde vorab darüber informiert.
VOLTWHEELS ist berechtigt, Probefahrten und Funktionsprüfungen durchzuführen, soweit diese zur Diagnose, Reparatur oder Qualitätskontrolle erforderlich sind.
Ausgetauschte Teile werden entsorgt, sofern der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung deren Rückgabe verlangt und keine gesetzlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
Für vom Kunden beigestellte Ersatzteile, Akkus, Zubehörteile oder sonstige Komponenten übernimmt VOLTWHEELS keine Gewähr für deren Qualität, Eignung oder Kompatibilität.
VOLTWHEELS kann die Montage von Teilen oder die Durchführung von Arbeiten ablehnen, wenn dadurch nach fachlicher Einschätzung die Betriebs- oder Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden könnte oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden könnten.
Der Kunde hat VOLTWHEELS über ihm bekannte Veränderungen, Manipulationen, Tuningmaßnahmen oder Vorschäden am Fahrzeug zu informieren.
Akkus sind Verschleißteile, deren Kapazität und Leistungsfähigkeit sich abhängig von Alter, Nutzung, Ladezyklen, Lagerung und Temperatur verändern können. Eine gewöhnliche alters- oder nutzungsbedingte Verringerung der Akkukapazität stellt für sich allein keinen Mangel dar.
Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Ladung oder Manipulation sowie aufgrund der Verwendung ungeeigneter Ladegeräte oder nicht freigegebener Komponenten haftet VOLTWHEELS nur, soweit der Schaden von VOLTWHEELS zu vertreten ist.
Beschädigte oder sicherheitskritische Akkus können aus Sicherheitsgründen von Reparatur, Laden oder weiterer Verwendung ausgeschlossen werden.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Gewährleistung besteht für Mängel, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren. Normaler Verschleiß, gewöhnliche Abnutzung sowie Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Unfall, mangelnder Wartung oder nachträglicher Manipulation stellen keinen Gewährleistungsfall dar, soweit diese Umstände für den jeweiligen Mangel ursächlich sind.
Hersteller- oder freiwillige Garantien bestehen zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers bzw. Garantiegebers.
VOLTWHEELS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen, Tuning, nicht freigegebene Komponenten oder die Missachtung von Hersteller- und Sicherheitshinweisen verursacht werden, haftet VOLTWHEELS nicht, soweit diese Umstände für den Schaden ursächlich sind.
Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche, insbesondere wegen Personenschäden, bleiben unberührt.
Der Kunde wird nach Fertigstellung einer Reparatur oder Serviceleistung über die Abholbereitschaft informiert.
Wird ein Fahrzeug trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist abgeholt, kann VOLTWHEELS nach vorheriger Ankündigung ein angemessenes Stand- bzw. Aufbewahrungsentgelt verrechnen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verträge mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der VOLTWHEELS GmbH vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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